ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND NUTZUNGSBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich und Begriffe
1. Die Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelten für alle natürlichen und juristischen Personen, die die Leistungen der StagePerform nutzen wollen, die Räume der StagePerform betreten bzw. in einem vertraglichen Verhältnis zur StagePerform stehen. Dies sind insbesondere Teilnehmer an Kursen und Interessenten, Gäste bzw. Besucher sowie sonstige Vertragspartner, im Folgenden auch Nutzer genannt.
- Die Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelten auch, wenn die Räume und sonstigen Leistungen von einem Dritten in den Räumen von StagePerform, angeboten und durchgeführt werden.
- Vorsitzende der StagePerform ist Petra Henniger von Wallersbrunn Sie besitzt Einzelvertretungsvollmacht.
- StagePerform im Sinne dieser Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen ist die StagePerform e.V
- Teilnehmer sind alle Personen, die an Kursen der StagePerform teilnehmen bzw. teilnehmen wollen.
- Die Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelten auch, wenn die Veranstaltung oderAufgaben außerhalb der regelmäßigen Kursräume i stattfinden.
- Die Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelten weiterhin, wenn Personen im Auftrag vonStagePerform handeln.
- Jugendliche bedürfen für die Teilnahme die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Diese Zustimmungwird vorausgesetzt, wenn keine gegenteilige Mitteilung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
2. Vertragsarten der StagePerform
Die StagePerform unterscheidet in zwei Vertragsarten: a. Fortlaufende Trimesterverträge.
b. Trainingseinheiten für Coaching.
2.1. Unterrichtsvertäge
Der Unterrichtsvertrag kommt mit der Anmeldung zu einem Unterrichtskurs und ihrer Annahme durch die StagePerform zustande. Nachträgliche Änderungen kommen nicht in Betracht. Zum Beleg erhalten die Teilnehmer bei der Anmeldung zu einem Unterrichtskurs eine Anmeldebestätigung. Die Anmeldebestätigung ist nicht übertragbar.
2.1.1. Vertragslaufzeit
Die Laufzeit ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und endet bei Kündigung mit Ablauf der 3-monatigen Kündigungsfrist.
2.1.2. Kündigung
- Der Teilnehmer kann einen unbefristeten Unterrichtsvertrag unter Berücksichtigung der geltenden Fristen von drei Monaten, beginnend am 01. des auf die Kündigung folgenden Monats schriftlich, postalisch oder per e-Mail in der Geschäftsstelle der StagePerform kündigen.
- Eine telefonische Mitteilung gilt nicht als Kündigung
c. Die Abmeldung bei der/dem Kursleiter/in oder das Fernbleiben vom Kurs gelten nicht als Kündigung.
2.1.3. Gebühren
Die Unterrichtsgebühren der jeweiligen Kurs-Angebote werden mit dem aktuellen Programm und im
Internet veröffentlicht.Die Gebühr für ein Trimester beträgt ein Drittel der Jahresgebühr (36 Unterrichtstage im Jahr).
2.1.4. Zahlweise
- Die Unterrichtsgebühren können im Lastschriftverfahren oder als Überweisung beglichen werden.
- Kann eine Lastschrift wegen fehlerhafter Angaben des Teilnehmers oder mangelnderKontodeckung nicht eingelöst werden, so hat der Teilnehmer die entstehenden Kosten zu tragen. Für anfallende Mahnungen berechnet die StagePerform eine Verwaltungsgebühr von € 5,00.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen der StagePerform ergibt sich aus den Beschreibungen der einzelnen Kursangebote im aktuellen Programm und aus der im Internet veröffentlichten Fassung.
4. Pflichten der Teilnehmer und sonstigen Nutzer
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die von ihm benutzten Requisiten, Geräte, Einrichtungen und Räume sorgsam zu behandeln sowie die Hausordnung und die Brandschutzordnung der StagePerform sowie des Gebäudes, in dem der Unterricht stattfindet, sowie das bestehende Rauchverbot zu beachten. Bei Zuwiderhandlung gegen die Hausordnung bzw. die Brandschutzordnung haftet der Teilnehmer für entstandenen Schaden.
5. Kündigung durch Stageperform
4. Stageperform kann während der Vertragslaufzeit den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor:
– bei Rückstand der Gebührenzahlung trotz Mahnung von zwei Monaten – bei gemeinschaftswidrigem Verhalten.
6. Organisatorische Änderungen
1. Es besteht kein Anspruch darauf, dass der Kurs von dem/der im Programm ausgewiesenen Dozenten geleitet wird. 2. Wird ein Unterrichtskurs aufgrund einer zu geringen Zahl von Anmeldungen nicht durchgeführt, erhalten die
Teilnehmer das bereits entrichtete Endgeld zurück.
3. Sollte während eines Kurses aus von der StagePerform zu vertretenden Gründen Unterrichtstage ausfallen, erstattet
die StagePerform die anteilige Kursgebühr zurück oder bietet eine entsprechende Gutschrift für einen späteren Kurs an.
- Änderungen des Lehrpersonals bleiben vorbehalten.
- Die StagePerform ist berechtigt, die mit Wirkung zum 1. September eines Jahres angemessen zu erhöhen, um dieGebühren, an gestiegen Kosten für Lehrkräfte, Raummieten etc. anzupassen.
- Im Falle einer Erhöhung um mehr als 5% hat der Teilnehmer das Recht, den Unterrichtsvertrag mit einer Frist von vierWochen zum 31. August eines jeden Jahres außerordentlich zu kündigen.
7. Haftungsausschluss
1. Die Teilnahme am Unterricht erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Die Teilnehmer sind verpflichtet, die Stageperform und die Lehrkräfte über vorhandene Verletzungen, bzw. ihren gesundheitlichen Zustand zu informieren. 2. Die StagefPerform und deren Erfüllungsgehilfen haften nur für eigenes Verschulden. Die Haftung ist grundsätzlich auf
die Unterrichtszeiten und auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung für Erfüllungsgehilfen wird nur übernommen, soweit diese im Auftrag und Vollmacht der Geschäftsführung handeln. Eine Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist außer bei Vorsatz ausgeschlossen.
3. Die StagePerform übernimmt keine Haftung für Diebstähle oder sonstige Schädigungen der Sachen der Teilnehmer und sonstigen Nutzer.
4. Für Unfälle und sonstige Schädigungen während des Hin- bzw. Rückweges zu bzw. von der Unterrichtsveranstaltung übernimmt die Stageperform keine Haftung.
8. Sonstiges
1. Dritte auch Kursleiter benötigen zur Vertretung von StagePerform eine schriftliche Vertretungsmacht durch die Geschäftsführer.
2. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Springe. Es gilt deutsches Recht.
3. Die Geschäftsleitung ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für zukünftige
Vertragsverhältnisse einseitig zu ändern.
STAGEPERFORM e. V Hannover Petra Henniger von Wallersbrunn
Juli 2015